Können Unternehmen die Kosten für Präventionsangebote steuerlich geltend machen?
Die Klärung obliegt den Unternehmen selbst. Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt zum Stichwort „Betriebliche Gesundheitsförderung“ folgendes:
„Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem unbürokratisch steuerlich unterstützt. Immerhin 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.“ (Stand: 13.07.2016, http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerlichevorteile.html)
Als Arzt und Physiotherapeut stehe ich Ihrem Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema "Rückengesundheit - Präventionskurse" zur Verfügung. Passend für den jeweiligen Arbeitsplatz werden spezifische Übungsprogramme vorgeschlagen, die Verspannungen und Rückenschmerzen der Mitarbeiter entgegenwirken. Ziel ist es, krankheitsbedingte Ausfälle Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu reduzieren und die langfristige Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken.
Als Arzt und Bewegungstherapeut konzipiere ich genau die Angebote, die im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitskonzeptes helfen können, die körperliche und mentale Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu steigern und bis in ein hohes Alter zu erhalten.
Der aktuelle Fachkräftemangel wird in kurzer Zeit zu einer höheren Arbeitsbelastung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens führen. Der Fokus des Angebotes liegt in der Stärkung aller Leistungsressourcen.